Erklaerung Zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) GmbH ist bemüht, seine digitalen Angebote in Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Infor­ma­tions­technik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite badges.opencode.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen  

Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) weitestgehend vereinbar: Die gebärdensprachlichen Darstellungen der wesentlichen Inhalte auf der Startseite sowie der Navigation sind derzeit noch in Bearbeitung.

Nachfolgend sind nach § 2 Anwendungsbereich der BITV 2.0 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nachfolgend aufgeführt:

Die Webseite bietet kein Gebärdenvideo nach BITV 2.0 an um Informationen zu den wesentlichen Inhalten, Hinweise zur Navigation, eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit, Hinweise auf weitere in diesem Auftritt.

2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit  

Diese Erklärung wurde am 28.03.2022 erstellt.

Die Webseite wurde keinem externen Barrierefreiheitstest unterzogen, die nachfolgend aufgeführten Punkte basieren auf einer Selbsteinschätzung. Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) weitestgehend vereinbar.

Die Erklärung wurde zuletzt am 06.03.2025 überprüft. Erforderliche Anpassungen an der Webseite werden im Rahmen der Weiterentwicklung vorgenommen.

Unterstützungen zur Barrierefreiheit

Für eine möglichst barrierearme Verwendung der Webseite bieten wir Ihnen aktuell die Inhalte der Startseite auf leichte Sprache an und Abkürzungen werden nach dem Standard WCAG 3.1.4 Level AAA.

3. Barriere melden! Hinweise zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von der Webseite aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontakt. Sie können uns auch auch per Post kontaktieren:

Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) GmbH
Suttner-Nobel-Allee 4
44803 Bochum

4. Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mailinfo@schlichtungsstelle-bgg.de
Internetwww.schlichtungsstelle-bgg.de